Organe des Vereines sind:
Der Mitgliederversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
Alle Personenbezeichnungen, die in diesem Statut sprachlich in der männlichen Form verwendet werden, gelten sinngemäß auch für die weibliche Form. Alle in diesen Statuten ausgewiesenen Positionen können ohne Unterschied sowohl durch Frauen als auch durch Männer besetzt werden.
Vorstehende Statuten wurden in der Gründungsversammlung vom 15. Juni 2009 mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen.
Gleisdorf, 11. Jänner 2018
(Christian Papst, Schriftführerin) (Helmut Sulzbacher, Obmann)